stellvertretende/r Vorsitzende/r

Wahl/Ernennung:
Wahl in der Jahreshauptversammlung für jeweils 2 Jahre

Voraussetzungen:
18 Jahre alt

Aufgaben:

  • Vertretung des Vorsitzenden in dessen Abwesenheit
  • Unterstützung und Beratung des Vorsitzenden in Vereinsfragen und bei dessen Aufgaben
  • Leitung von Sitzungen in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand
  • Pflege von Kontakten und Koordination des Sponsorenbereichs *
  • Planung von Übungswochenenden, Reisen und Vereinsausflügen *
  • Organisation von Geburtstagsständchen und Trauermusik *
  • Organisation der Fahrten zu Auftritten *

Zeitaufwand:
Hoch (kann durch Delegieren und Aufteilen von Aufgaben reduziert werden)

Anmerkungen:
Die mit * markierten Aufgaben müssen nicht allein durch die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n erledigt werden und können auch (teilweise) an andere Personen delegiert werden, bzw. werden sich mit den anderen Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands nach Absprache aufgeteilt.