Wahl/Ernennung:
Wahl in der Jahreshauptversammlung für jeweils 2 Jahre
Voraussetzungen:
18 Jahre alt
Aufgaben:
- Vertretung des Vorsitzenden in dessen Abwesenheit
- Unterstützung und Beratung des Vorsitzenden in Vereinsfragen und bei dessen Aufgaben
- Leitung von Sitzungen in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand
- Pflege von Kontakten und Koordination des Sponsorenbereichs *
- Planung von Übungswochenenden, Reisen und Vereinsausflügen *
- Organisation von Geburtstagsständchen und Trauermusik *
- Organisation der Fahrten zu Auftritten *
Zeitaufwand:
Hoch (kann durch Delegieren und Aufteilen von Aufgaben reduziert werden)
Anmerkungen:
Die mit * markierten Aufgaben müssen nicht allein durch die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n erledigt werden und können auch (teilweise) an andere Personen delegiert werden, bzw. werden sich mit den anderen Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands nach Absprache aufgeteilt.