Jugendvertreter/in

Wahl/Ernennung:
Wahl in der Jahreshauptversammlung für jeweils 2 Jahre

Voraussetzungen:
Zwischen 16 und 25 Jahre alt

Aufgaben:

  • Vertretung der Interessen der jungen (<18) Musiker bei Vorstandssitzungen
  • Ansprechpartner für junge (<18) Musiker
  • Organisation von Ausflügen des Jugendorchesters (mit Leiter Jugendorchester)
  • Prüfen und Beantragen von Zuschüssen für Jugendaktivitäten (mit geschäftsführendem Vorstand)
  • Melden des Finanzbedarfs für Jugendaktivitäten an den Kassierer

Zeitaufwand:
Gering