Wahl/Ernennung:
Wahl in der Jahreshauptversammlung für jeweils 2 Jahre
Voraussetzungen:
Zwischen 16 und 25 Jahre alt
Aufgaben:
- Vertretung der Interessen der jungen (<18) Musiker bei Vorstandssitzungen
- Ansprechpartner für junge (<18) Musiker
- Organisation von Ausflügen des Jugendorchesters (mit Leiter Jugendorchester)
- Prüfen und Beantragen von Zuschüssen für Jugendaktivitäten (mit geschäftsführendem Vorstand)
- Melden des Finanzbedarfs für Jugendaktivitäten an den Kassierer
Zeitaufwand:
Gering