Kleiderwart

Wahl/Ernennung:
Ernennung durch den Vorstand, normalerweise im Rahmen einer Aktivenversammlung, keine feste Amtszeit. Der Posten sollte in der Regel durch zwei Personen besetzt sein.

Voraussetzungen:

Aufgaben:

  • Verwaltung des Uniformbestands
  • Ausgabe und Rücknahme von Uniformteilen an Aushilfen
  • Organisation der Neubeschaffung von Uniformteilen
  • Organisation von Tauschbörse(n)
  • Weitergabe von Eigenanteilen an/von Kassierer/in
  • Pfandkasse Softshelljacken führen

Zeitaufwand:
Mittel