Notenwart

Wahl/Ernennung:
Ernennung durch den Vorstand, normalerweise im Rahmen einer Aktivenversammlung, keine feste Amtszeit. Der Posten sollte in der Regel durch zwei Personen besetzt sein.

Voraussetzungen:

Aufgaben:

  • Kopieren und Scannen von Noten
  • Pflege des Notenarchivs
  • Aktualisierung von Vorlagen
  • Bereithaltung von Ersatzmarschtaschen/-mappen für Aushilfen
  • Bereitstellen von Marschheften nach „Bestellung“
  • Überwachung und Nachbestellung von Papier und weiteren Notenmaterialien (Hefte, Ordner, etc.)

Zeitaufwand:
Mittel, vor Schützenfesten und Beginn der Konzertproben sehr hoch

Anmerkungen:
Es gibt eine Gruppe von Unterstützern, die sich auch grundlegend mit der Arbeitsweise des Notenwarts auskennen und in den Stoßzeiten unkompliziert helfen können. Auch im Hinblick auf das weitere Einscannen der vorhandenen Noten relevant.