Medienwart

Wahl/Ernennung:
Ernennung durch den Vorstand, normalerweise im Rahmen einer Aktivenversammlung, keine feste Amtszeit. Der Posten sollte in der Regel durch zwei Personen besetzt sein.

Voraussetzungen:

Aufgaben:

  • Verantwortlich für Werbemaßnahmen
  • Verantwortlich für Veröffentlichungen in Print- und Digitalen Medien
  • Inhalte für Homepage und soziale Medien erstellen
  • Datenschutzerklärungen aktive Mitglieder (Fotos in sozialen Medien)

Zeitaufwand:
Gering