Wahl/Ernennung:
Ernennung durch den Vorstand, normalerweise im Rahmen einer Aktivenversammlung, keine feste Amtszeit. Der Posten sollte in der Regel durch zwei Personen besetzt sein.
Voraussetzungen:
Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Aufgaben:
- Leitung der Proben und Auftritte des Jugendorchesters
- Vorbereitung der Proben (Auswählen von Stücken)
Zeitaufwand:
Mittel (1 x pro Woche Probe + Vorbereitung + Auftritte)
Anmerkungen:
Die Leitung des Jugendorchesters ist nicht führend für die Vorbereitung auf die G-Lehrgänge zuständig. Außerdem liegt es nicht in der Verantwortung des Postens Aktivitäten ohne Instrument zu organisieren.