Getränkewart

Wahl/Ernennung:
Ernennung durch den Vorstand, normalerweise im Rahmen einer Aktivenversammlung, keine feste Amtszeit. Der Posten sollte in der Regel durch zwei Personen besetzt sein.

Voraussetzungen:
mind. 16 Jahre alt, einer sollte 18 Jahre sein

Aufgaben:

  • Getränkeversorgung im Proberaum sicherstellen (Bestellen bei Stefan, der liefert)
  • Getränkeversorgung bei den Festen (Platzkonzert, Grundausstattung Bühne, etc.) sicherstellen
  • Reinigung Kühlschrank nach Bedarf

Zeitaufwand:
Mittel