Wahl/Ernennung:
Wahl in der Jahreshauptversammlung für jeweils 2 Jahre. Es gibt zwei Beisitzer der Fördernden Mitglieder.
Voraussetzungen:
16 Jahre alt, Förderndes Mitglied
Aufgaben:
- Vertretung der Interessen der fördernden Mitgliederbei Vorstandssitzungen
- Ansprechpartner für fördernde Mitglieder
Zeitaufwand:
Sehr gering