Beisitzer/in Fördernde

Wahl/Ernennung:
Wahl in der Jahreshauptversammlung für jeweils 2 Jahre. Es gibt zwei Beisitzer der Fördernden Mitglieder.

Voraussetzungen:
16 Jahre alt, Förderndes Mitglied

Aufgaben:

  • Vertretung der Interessen der fördernden Mitgliederbei Vorstandssitzungen
  • Ansprechpartner für fördernde Mitglieder

Zeitaufwand:
Sehr gering