Wahl/Ernennung:
Wahl in der Jahreshauptversammlung für jeweils 2 Jahre. Es gibt zwei Beisitzer der Aktiven.
Voraussetzungen:
16 Jahre alt, Aktives Mitglied
Aufgaben:
- Protokollierung der Anwesenheit bei Veranstaltungen
- Auszahlungen von Veranstaltungszeitentschädigungen
- Planung, Erstellung der Tagesordnung, Leitung der Aktivenversammlungen
- Vertretung der Interessen der aktiven Musiker bei Vorstandssitzungen
- Ansprechpartner für aktive Musiker
- Organisation von Gemeinschaftsveranstaltungen *
Zeitaufwand:
Gering
Anmerkungen:
Die mit * markierten Aufgaben liegen nicht alleine in der Verantwortung des Beisitzers/der Beisitzerin