Beisitzer/in Aktive

Wahl/Ernennung:
Wahl in der Jahreshauptversammlung für jeweils 2 Jahre. Es gibt zwei Beisitzer der Aktiven.

Voraussetzungen:
16 Jahre alt, Aktives Mitglied

Aufgaben:

  • Protokollierung der Anwesenheit bei Veranstaltungen
  • Auszahlungen von Veranstaltungszeitentschädigungen
  • Planung, Erstellung der Tagesordnung, Leitung der Aktivenversammlungen
  • Vertretung der Interessen der aktiven Musiker bei Vorstandssitzungen
  • Ansprechpartner für aktive Musiker
  • Organisation von Gemeinschaftsveranstaltungen *

Zeitaufwand:
Gering

Anmerkungen:
Die mit * markierten Aufgaben liegen nicht alleine in der Verantwortung des Beisitzers/der Beisitzerin