Vorsitzende/r

Wahl/Ernennung:
Wahl in der Jahreshauptversammlung für jeweils 2 Jahre

Voraussetzungen:
18 Jahre alt

Aufgaben:

  • Vorbereitung und Durchführung vereinspolitischer Entscheidungen
  • Leitung von Vorstandssitzungen
  • Planung und Leitung Jahreshauptversammlung
  • Überwachung der Aufgaben im Verein, Gesamtüberblick behalten
  • Abläufe von Festen mit Veranstalter absprechen (mit Dirigent zusammen)
  • Durchführen von Abstimmungen über Veranstaltungen *
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins *
  • Aktive Rolle in der Zukunftsplanung *
  • Engagiert in der Öffentlichkeitsarbeit *
  • Koordination von Vereinsfesten und Veranstaltungen *
  • Bekanntgabe der geplanten Termine im Jahr *
  • Repräsentation des Vereins bei verschiedenen Anlässen *
  • Beantwortung von Anfragen zu Auftritten des Musikvereins *

Zeitaufwand:
Hoch (kann durch Delegieren und Aufteilen von Aufgaben reduziert werden)

Anmerkungen:
Die mit * markierten Aufgaben müssen nicht allein durch die/den Vorsitzende/n erledigt werden und können auch (teilweise) an andere Personen delegiert werden, bzw. werden sich mit den anderen Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands nach Absprache aufgeteilt.