Wahl/Ernennung:
Wahl in der Jahreshauptversammlung für jeweils 2 Jahre
Voraussetzungen:
18 Jahre alt
Aufgaben:
- Vorbereitung und Durchführung vereinspolitischer Entscheidungen
- Leitung von Vorstandssitzungen
- Planung und Leitung Jahreshauptversammlung
- Überwachung der Aufgaben im Verein, Gesamtüberblick behalten
- Abläufe von Festen mit Veranstalter absprechen (mit Dirigent zusammen)
- Durchführen von Abstimmungen über Veranstaltungen *
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins *
- Aktive Rolle in der Zukunftsplanung *
- Engagiert in der Öffentlichkeitsarbeit *
- Koordination von Vereinsfesten und Veranstaltungen *
- Bekanntgabe der geplanten Termine im Jahr *
- Repräsentation des Vereins bei verschiedenen Anlässen *
- Beantwortung von Anfragen zu Auftritten des Musikvereins *
Zeitaufwand:
Hoch (kann durch Delegieren und Aufteilen von Aufgaben reduziert werden)
Anmerkungen:
Die mit * markierten Aufgaben müssen nicht allein durch die/den Vorsitzende/n erledigt werden und können auch (teilweise) an andere Personen delegiert werden, bzw. werden sich mit den anderen Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands nach Absprache aufgeteilt.